Die Schiesspflicht dauert bis zum Jahre vor der Entlassung aus der Armee, längstens jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem Sie das 35. Altersjahr vollenden. Armeeangehörige, welche 2023 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig.
Mitzubringen sind das Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten, das Dienstbüchlein, das Schiessbüchlein oder der Militärische Leistungsausweis, ein amtlicher Ausweis, sowie die persönliche Dienstwaffe.
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Wochentag
Datum
Zeit
Freitag
28. April 2023
18:00 – 19:30 Uhr
Samstag
10. Juni 2023
09:30 – 11:30 Uhr
Samstag
05. August 2023
09:30 – 11:30 Uhr
Freitag
25. August 2023
18:00 – 19:30 Uhr
Die Feldschützen Kaisten wünschen Dir “Guet Schuss”