Soldaten, Gefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister und Subalternoffiziere, welche 2024 oder früher die Rekrutenschule absolviert haben. Die Schiesspflicht dauert bis zum Jahre vor der Entlassung aus der Armee, längstens jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 35. Altersjahr vollenden. Armeeangehörige, welche 2025 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig.
Die Schiesspflicht muss bis 31. August erfüllt sein.
Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen: Das Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten, das Dienstbüchlein, das Schiessbüchlein oder der militärische Leistungsausweis, ein amtlicher Ausweis, die persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug, der persönliche Gehörschutz. Bei fehlenden Unterlagen wenden Sie sich an die Militärbehörde Ihres Wohnkantons.
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Wochentag
Datum
Zeit
Freitag
25. April 2025
18:00 – 19:30 Uhr
Samstag
14. Juni 2025
09:30 – 11:30 Uhr
Samstag
09. August 2025
09:30 – 11:30 Uhr
Freitag
29. August 2025
18:00 – 19:30 Uhr
Die Feldschützen Kaisten wünschen Dir „Guet Schuss“